Daten & Fakten zu
Au am Rhein

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  • Gutachterausschuss in

    Au am Rhein

    (Baden-Württemberg)



    Gutachterausschüsse werden bei den Verwaltungsorganen von Städten, Landkreisen oder größeren Kommunen gebildet. Gesetzliche Grundlage ist der § 192 BauGB (siehe Baugesetzbuch). Die Aufgaben der Gutachterausschüsse sind in §§ 193 ff. BauGB geregelt.

    Gutachterausschüsse erteilen Auskünfte über Bodenrichtwerte, erstellen Gutachten und geben Auskünfte aus Kaufpreissammlungen.

    Gutachterausschuss für Au am Rhein:





    Kontakt

    Stadt Rastatt
    Geschäftsstelle des Gutachterausschusses
    Kaiserstraße 50
    76437 Rastatt

    Tel: 07222 / 972-4110
    Fax: 07222 / 972-4099

    E-Mail: stadtplanung (a) rastatt.de

  • Stadt Rastatt

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